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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpirsbacher Klosterbräu Brau-Laden
1. Lieferungs- und Abnahmebedingungen Die Brauerei verpflichtet sich, ihre Erzeugnisse in einwandfreier Qualität zu liefern und alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung und Lieferung zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware sachgemäß, insbesondere kühl- und lichtgeschützt zu lagern und so zu behandeln, dass die Qualität bis zum Verbrauch der Ware erhalten bleibt. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass die zuerst gelieferte Ware auch zuerst zum Verkauf gelangt. Somit ist klargestellt, dass die Ware vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Verkauf gelangt; die Brauerei nimmt keine Ware wegen abgelaufenem oder in Zukunft liegendem Mindesthaltbarkeitsdatum zurück. Die Brauerei ist von ihrer Lieferpflicht entbunden, solange sie durch unabwendbare Umstände wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Verfügung an der Auslieferung ihrer Erzeugnisse verhindert ist. Für diesen Fall kann die Brauerei dem Abnehmer Ersatzlieferungen, möglichst gleicher Art und Güte, zur Verfügung stellen.
2. Bestellung/Lieferzeit Bestellungen für den folgenden Tag sind bis spätestens 9.00 Uhr aufzugeben. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Belieferung.
3. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu regulieren. Schecks und Wechsel werden unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Brauerei. Dies gilt auch für einen sich bereits ergebenden Saldo zu Lasten des Kunden aus dem Kontokorrentverhältnis. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Bei Weiterveräußerung entstehende Forderungen des Käufers gegen Dritte gelten bis zur Bezahlung unserer Lieferung als abgetreten.
5. Leergut Flaschenkasten, Fässer, Paletten und sonstige Gebinde (zusammengefasst bezeichnet als „Mehrwegemballagen“) bleiben trotz Pfand-erhebung Eigentum der Brauerei, sie werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Flaschenkasten, Fässer und Kohlensäureflaschen sind sortiert umgehend zurückzugeben; Flaschen, Paletten und sonstige Gebinde in gleicher Art, Güte und Menge. Fehlendes Leergut ist zu ersetzen. Die mengenmäßige Feststellung der zurückgegebenen Mehrweg-emballagen erfolgt durch Zählung im Betrieb der Brauerei. Erfolgt gegenüber dem von der Brauerei schriftlich aufgegebenen Auszug über die gelieferten und zurückgegebenen Mehrwegemballagen innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch durch den Kunden, gilt der mitgeteilte Saldo als anerkannt. Gibt der Kunde eine in Relation zur gesamten Lieferbeziehung unangemessene größere Menge Mehrwegemballagen zurück als er bezogen hat, ist die Brauerei berechtigt die überzähligen Mehrwegemballagen dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Ansprüche gegen die Brauerei auf Rückerstattung des hinterlegten Barpfandes können nicht abgetreten werden. Dem Kunden ist jede dem Verwendungszweck zuwider laufende Verfügung über Mehrwegemballagen, insbesondere deren Verpfändung, sowie jede mißbräuchliche Benutzung, insbesondere der Einsatz zur Befüllung durch den Kunden oder Dritte untersagt. Für Verstöße hiergegen haftet der Kunde unbeschadet der Rechte der Brauerei wie folgt: Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung zur Rückgabe von den pfandgesicherten Mehrwegemballagen nicht, kann die Brauerei Schadenersatz (mindestens) in Höhe des Pfandes verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Setzt der Kunde Mehrwegemballagen mißbräuchlich für eigene wirtschaftliche Zwecke ein, in dem er sie insbesondere selbst zur Befüllung oder als Verpackung nutzt, oder an Dritte zum Zweck der Befüllung oder des Weiterverkaufes weiterveräußert, ist die Brauerei berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Prozent des Barpfandes zu verlangen. Die Verwirkung der Vertragsstrafe wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kunde nach entsprechendem Verlangen der Brauerei, die mißbräuchlich genutzten Mehrwegemballagen zurückgibt. In diesem Fall werden die zurückgegebenen Mehrwegemballagen nur in Höhe des Barpfandes auf die Vertragsstrafe angerechnet. Die vorstehenden Regelungen gelten insbesondere für die Mehrwegkästen, die mit dem Zusatz „Leihkasten“ gekennzeichnet sind. Für dieses Mehrwegleergut ist die Gesellschaft „DER KASTEN Rationalisierungs-Pool Brauwirtschaft GmbH“, Köln, berechtigt, sämtliche vorstehend geregelten Ansprüche aus Eigentum im eigenen Namen und für alle Brauereien geltend zu machen, die den Kunden ebenfalls beliefert haben.
6. Leihinventar Erhält der Kunde von der Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG Gegenstände leihweise zur Benützung, so verbleiben diese im Eigentum der Brauerei. Während der Benützung notwendig werdende Reparaturen und die laufende Wartung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Einstellung oder Beschränkung des Bierbezuges kann die Brauerei nach freiem Ermessen die sofortige Rückgabe oder die käufliche Übernahme der Gegenstände zum Zeitwert verlangen. Der Kunde haftet für jedes Verschulden beim Untergang oder der Verschlechterung der Gegenstände. Für normalen Verschleiß hat er nicht aufzukommen.
7. Miete „Festplatz-Inventar“ Mietet der Kunde von der Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG Gegenstände für die jeweils angegebene Dauer und den angegebenen Mietzins, so verbleiben diese im Eigentum der Brauerei. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Handhabe, Reinigung und schonende Behandlung der Mietgegenstände. Er haftet für jedes Verschulden beim Untergang oder der Verschlechterung der Gegenstände. Die Kosten für Reparatur beschädigter oder verunreinigter Gegenstände sind von ihm zu erstatten und Verluste zum Zeitwert zu ersetzen; hiervon ausgenommen ist normaler Verschleiß. Die Mietgegenstände dienen ausschließlich zum Ausschank von Bieren der Alpirsbacher Brauerei. Nach Überschreitung des Rückgabedatums ist die Brauerei berechtigt, anstelle der Rückgabe die käufliche Übernahme der Gegenstände zum Zeitwert zu verlangen.
8. Gewährleistung Beanstandungen müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns gerügt werden. Das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift kann bei berechtigten Beanstandungen nur dann gewährt werden, wenn die Ware nicht älter als fünf Wochen ist. Eine etwaige Beanstandung der Qualität muß der Kunde der Brauerei gegenüber unverzüglich rügen. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Minderung und Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.
9. Haftungsausschluß Unabhängig vom Rechtsgrund haften die Brauerei und ihre Arbeitnehmer bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung, bei schlechter Erfüllung und in sonstigen Fällen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10. Datenschutz Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 26, Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
11. Allgemeine Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und der sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 72275 Alpirsbach, Gerichtsstand ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, 72250 Freudenstadt. Der Gerichtsstand Freudenstadt gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nach Abschluss der Warenlieferung von dem Abnehmer aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt wird oder dass der im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gegenüber sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Forderungen der Brauerei ist die Aufrechnung oder die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Für Lieferungen in das Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG • 72275 Alpirsbach |